Urteil in Mainz
Das Landgericht Mainz hat einen Mann unter anderem wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der 24-Jährige hatte das Mehrfamilienhaus angezündet, in dem seine schwangere Freundin lebte.
Ein 24-Jähriger hat nach Überzeugung des Mainzer Landgerichts versucht, seine schwangere Freundin zu verbrennen. Dabei nahm er in Kauf, dass fünf weitere Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Gau-Algesheim ebenfalls sterben, urteilte das Gericht. Die Strafkammer verurteilte den aus Bulgarien stammenden Angeklagten wegen versuchten Mordes in sechs Fällen durch Brandstiftung, versuchter schwerer Brandstiftung mit sechs Todesfällen und versuchten Schwangerschaftsabbruchs zu sieben Jahren Haft.
Damit blieben die Richter zwischen den Anträgen der Verteidiger mit fünf Jahren und der Staatsanwältin mit neun Jahren Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Oktober 2024 eine Mülltüte angezündet und vor der hölzernen Haustür des Hauses seiner 18-jährigen Freundin platziert habe.
Das Feuer habe schnell auf die Tür übergegriffen. Durch die Hitze platzte ein Glas in der Tür, sodass Rauch in den Flur gelangte und dort einen Alarm auslöste. Den hörte eine Bewohnerin des Erdgeschosses und weckte Mann und Sohn, die die brennende Tür und den Müllsack löschen konnten.
»Gleich passiert es«, schrieb er ihr
Die schwangere Freundin des 24-Jährigen war zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause. Sie war am Vortag zu ihren Eltern geflohen. Der Freund habe sie eifersüchtig bewacht. Wenige Tage vor der Tat erzählte sie ihm, dass sie schwanger sei.
Er war davon überzeugt, nicht der Vater des Kindes zu sein und drohte ihr damit, sie und ihre Familie zu verbrennen. Kurz bevor es gegen 5.15 Uhr zum Brand kam, schrieb er eine Nachricht an sie: »Gleich passiert es.« Um 6 Uhr wurde der Angeklagte dann am Bahnhof gefasst.
- Ein Kommentar von Milena Hassenkamp
Am letzten Prozesstag hatte der 24-Jährige angegeben, er habe die Mülltüte nur in Brand gesetzt, damit seine Freundin sehe, wie er sich selbst aus Verzweiflung vor ihren Augen abfackele und sterbe. Dem schenkten die Richter keinen Glauben: Die Aussage sei widersprüchlich zu dem, was der 24-Jährige bei seiner Festnahme gegenüber der Polizei und später gegenüber der psychiatrischen Gutachterin gesagt hatte.
Der Mann war der Gutachterin zufolge zur Tatzeit auch voll schuldfähig, trotz der damals gemessenen maximalen Blutalkoholkonzentration von 1,7 Promille. Niemand habe Ausfallerscheinungen feststellen können und auch Videoaufnahmen entlang des Weges ließen demnach nicht auf einen völlig betrunkenen Mann schließen.
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