Deutschland

Bayerischer Landtag verhindert Auftritt von Götz Kubitschek

Rechtsextremer Verleger

Ein Vertrauter Björn Höckes – ausgerechnet als Experte zum Thema Demokratiebildung? Damit wollte die AfD den bayerischen Landtag vorführen. Die anderen Parteien verhinderten »diese unerträgliche Provokation«.

Bayerischer Landtag verhindert Auftritt von Götz Kubitschek

Der Bayerische Landtag hat mit einer parteiübergreifenden Mehrheit einen Parlamentsauftritt des rechtsextremen Verlegers Götz Kubitschek verhindert. Die AfD-Fraktion hatte Kubitschek als Experten für eine Ausschuss-Anhörung zum Thema Demokratiebildung benannt. In einer eigens einberufenen Sondersitzung der zuständigen Ausschüsse sei dies aber mit breiter Mehrheit abgelehnt worden, sagte eine Landtagssprecherin laut der Nachrichtenagentur dpa.

Kubitschek gilt als einer der wenigen Vertrauten von Björn Höcke und als Vordenker der Neuen Rechten. Sein Verlag »Antaios« wird vom Verfassungsschutz nicht mehr als Verdachtsfall, sondern seit 2024 als gesichert rechtsextreme Bestrebung beobachtet. Sein rechtsextremes »Institut für Staatspolitik« löste Kubitschek auf, um einem möglichen Verbot zuvorzukommen. Einen SPIEGEL-TV-Film zum Paten der Neuen Rechten sehen Sie hier.

»Die Demokratinnen und Demokraten haben sich gemeinsam gegen diese unerträgliche Provokation der AfD gestellt. Das ist gut«, sagte Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze. »Der Landtag darf nicht zur Bühne eines brandgefährlichen Vordenkers der Neuen Rechten werden.« SPD-Fraktionschef Holger Grießhammer sagte: »Ich halte derartige Provokationsversuche der AfD für lächerlich.« Die AfD wolle offenbar unbedingt beweisen, dass sie außerhalb des demokratischen Spektrums stehe.

Kubitschek behauptete gegenüber dem Bayerischen Rundfunk (BR)  als Reaktion auf die Entscheidung, es passe »in die Logik der Bekämpfung der Opposition«, dass seine Nominierung als Sachverständiger infrage gestellt werde. Die Vorsitzende des Verfassungsausschusses, Petra Guttenberger (CSU), sagte dem BR hingegen, es sei das gute Recht einer Fraktion, einen bestimmten Experten vorzuschlagen. »Aber es ist auch das gute Recht eines Ausschusses, sich anders zu entscheiden.«

Es ist nicht das erste Mal, dass die AfD umstrittene Personen als Experten für eine Anhörung benannt hat und damit gescheitert ist. Im Jahr 2020 musste darüber sogar der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheiden. Das Gericht urteilte damals gegen die AfD, dass ein Ausschuss eine von einer Fraktion vorgeschlagene Person mit einer sachbezogenen Begründung ablehnen könne.

Am Mittwoch warfen Grünenfraktionschefin Schulze und ihre Parteikollegin Gabriele Triebel der AfD eine immer weiter fortschreitende Radikalisierung vor.

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